Die Arten, wie Sprachen verwandt sein können, ergeben sich aus den Kriterien, die für Verwandtschaft gelten. Man unterscheidet auf der allgemeinsten Ebene historische von typologischer Verwandtschaft von Sprachen. Für die erstere ist ein historischer Zusammenhang (Kontiguität), für die letztere eine strukturelle Ähnlichkeit (Similarität) das ausschlaggebende Kriterium. Der erstere wiederum wird, wenn er nicht als solcher unmittelbar bekannt ist, aus einer bestimmten Art von Ähnlichkeit erschlossen, welche auf eine Verletzung des Prinzips der Arbitrarietät des Sprachzeichens hinausläuft (Näheres). Schematisch:
Beziehung | Verwandtschaft | diagnostisches Kriterium |
Kontiguität | historisch | regelmäßige Entsprechungen in der Zuordnung von Significans und Significatum einfacher Zeichen |
Similarität | typologisch | regelmäßige Entsprechungen in der Struktur des Sprachsystems |
Historische Verwandtschaft wird wiederum eingeteilt in genetische und Lehnverwandtschaft.
Aus den Arten der Sprachverwandtschaft ergeben sich verschiedene Ziele und Methoden des Sprachvergleichs:
Der kontrastive Vergleich arbeitet im Prinzip mit ähnlichen Kriterien wie der typologische Vergleich, hat jedoch kein theoretisches, sondern ein praktisches Erkenntnisinteresse: Er bezieht eine Sprache als Ausgangssprache auf eine andere als Zielsprache, um fundierte Aussagen darüber machen zu können, wie die letztere effizient von Sprechern der ersteren gelernt werden oder wie erstere in letztere übersetzt werden kann.