Die drei konstitutiven Funktionen in der Bildung

Jemand, der sich bildet, verfolgt damit gewisse Ziele. Er hat in bezug auf die Erreichung eines bestimmten Bildungsniveaus grundsätzlich drei Arten von Interessen:

  1. Er will etwas Sinnvolles lernen; d.h. er will, dass die Bildungsdomäne und die in ihr erreichte Kompetenz für seinen Lebensplan, also für ihn als Persönlichkeit und als Mitglied seiner Gemeinschaft, sinnvoll sind. Er benötigt folglich eine Autorität, die sinnvolle Bildungsinhalte, -ziele und -stufen definiert.
  2. Er will sicherstellen, dass er tatsächlich auf dieses Niveau hin ausgebildet wird. In dieser Hinsicht kommt es ihm primär darauf an, die mit der Kompetenz verbundenen Inhalte und Fertigkeiten wirklich zu erlangen. Er benötigt folglich eine Autorität, die ihm die Bildungsinhalte vermittelt, ihn im Lernen ständig kontrolliert und ihm Rückmeldung über seine Erfolge gibt.
  3. Er beansprucht die Rechte, die mit dem Verfügen über das Bildungsniveau verbunden sind. Insoweit das Verfügen über solche Rechte in der Gesellschaft formal an den Nachweis dieses Bildungsniveaus gebunden ist, hat er in erster Linie Interesse an diesem Nachweis. Die Frage, worin er tatsächlich welchen Bildungsgrad erlangt hat, ist ihm in diesem Zusammenhang nachrangig. Er benötigt folglich eine Autorität, die überprüft, ob er über eine Kompetenz auf einem bestimmten Niveau verfügt, und ihm dies öffentlich wirksam bescheinigt.

Gegenüber demjenigen, der sich bildet, – dem Schüler – sind folglich drei konstitutive Funktionen zu erfüllen:

  1. die Funktion des Normierers, der die Bildungsziele und die Standards festsetzt,
  2. die Funktion des Lehrers, der den Schüler zu den Zielen führt,
  3. die Funktion des Prüfers, der das Erreichen eines Ziels auf einem gewissen Standard überprüft und zertifiziert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Autodidakt einige dieser Funktionen selbst übernehmen. In einer komplexen Gesellschaft sind jedoch die meisten Bildungsdomänen Komponenten eines Bildungssystems, in dem die Schüler nicht völlig autonom, sondern hochgradig fremdbestimmt sind. Zudem findet ein wesentlicher Teil jeglicher Bildung in der Kindheit und Jugend statt, in einem Alter also, wo die Schüler noch nicht über die notwendige Reife verfügen, um die drei genannten Funktionen selbst verantwortlich zu erfüllen. [Eine verantwortliche Erfüllung der dritten Funktion traut man – aus gutem Grund – keinem Schüler zu.]

Gewaltenteilung in der Bildung

In einem guten Bildungssystem herrscht in bezug auf die drei konstitutiven Funktionen Gewaltenteilung. Nicht nur obliegt keine der drei Funktionen dem Schüler; sondern:

Der Normierer, der Lehrer und der Prüfer sind drei verschiedene Instanzen (inkl. Personen); keine zwei dieser Funktionen werden von derselben Instanz ausgeführt.

Warum können der Normierer und der Prüfer nicht identisch sein?

Die Bildungsnorm ist de facto in einer Gesellschaft verbindlich und muß daher objektiv sein. Wenn der Prüfer mit dem Normierer identisch wäre, würde das bedeuten, daß der Normierer die Interpretationshoheit über die Bildungsnorm hat. Dann ist diese aber nicht objektiv. Das Argument ist analog zu demjenigen, welches im Staat die Trennung der Legislative von der Judikative verlangt: nur in der Praxis der Judikative läßt sich empirisch feststellen, ob die Legislative die Gesetze ändern muß.

Zudem stellt die Trennung der Funktionen sicher, daß der Normierer nicht die Interpretation und Operationalisierung der von ihm formulierten Normen monopolisieren kann; die Normen müssen für alle transparent sein.

Warum können der Lehrer und der Prüfer nicht identisch sein?

Es ist sowohl im Interesse des Schülers als auch im Interesse der Gesellschaft, daß die beiden distinkt sind:

Folglich kann man die Überprüfung der Erreichung des Bildungsziels nicht dem Lehrer überlassen.

Warum können der Normierer und der Lehrer nicht identisch sein?

Der Lehrer hat ein persönliches Interesse daran, das zu lehren, was er kann. Das ist nicht identisch mit einem Bildungsziel, welches in einer Gesellschaft einen Wert darstellt, der von dem Schüler übernommen wird. Ein Bildungssystem, welches die Festsetzung von Bildungszielen den Lehrern überläßt, ist zur Reform unfähig.

Status quo

In zahlreichen Bildungssystemen – darunter insbesondere dem deutschen – ist die Gewaltenteilung in der Bildung nicht oder ungenügend umgesetzt. Mehrere oder sogar alle drei der konstitutiven Funktionen werden von derselben Instanz erfüllt:

Auf den Hochschulen ist es noch viel schlimmer:

Konsequenzen

Von vielen Seiten wird Druck ausgeübt dahin, daß möglichst viele Personen gewisse Abschlußzertifikate bekommen. D.h., das eingangs genannte Interesse #3 überwiegt die beiden anderen. Herrschte im Bildungssystem Gewaltenteilung, so könnte diesem Druck widerstanden werden. Beim Stand der Dinge jedoch gibt es negative Konsequenzen, die sattsam bekannt sind und daher nur stichwortartig erwähnt zu werden brauchen:

Die Folgerungen liegen auf der Hand; folgende Prinzipien müssen umgesetzt werden:

Normierung

Lehre

Lernen/Lehren ist im Prinzip eine bipolare Relation, in der auch der Schüler bestimmte Entscheidungen trifft. Wenn der Schüler noch unmündig ist, tut das sein Erziehungsberechtigter für ihn.

Prüfung